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Führerscheine

Sportbootführerschein (SBF) Binnen

Sportbootführerscheinverordnung

Amtlich vorgeschrieben auf allen Binnenschifffahrtsstraßen, d. h. innerhalb des Geltungsbereichs der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (z. B. Lahn, Neckar, Main, Saale, diverse Kanäle, Binnenbereiche der Elbe, Weser) und der Schifffahrtspolizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau. 
 

Der SBF-Binnen ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten mit einer Länge von weniger als 20 m (ohne Ruder und Bugspriet) auf den Binnenschifffahrtsstraßen, mit Ausnahme des Rheins (<15 m), die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) bzw. 3,68 kW (5 PS) auf dem Rhein ausgestattet sind.  

 

Für Fahrzeuge außerhalb des Rheins gelten die bis zum 31. Dezember 1997 erteilten Sportbootführerscheine-Binnen ohne weiteres mit der bisherigen Berechtigung (< 15 m3  Wasserverdrängung) weiter.

 

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):

Mindestalter Motor 16 Jahre, Segeln 14 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.

Sportbootführerschein Binnen - Das Fragebogenbuch
Sportbootführerschein Binnen - Das Buch
Sportbootführerschein Binnen
Sportbootführerschein See

Sportbootführerschein ( SBF )
See

Sportbootführerscheinverordnung  
Amtlich vorgeschrieben auf den Seeschifffahrtsstraßen im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Schifffahrtsordnung Emsmündung.

Vorgeschrieben für alle Führer von Sportbooten, die mit einer Antriebsmaschine von mehr als 11,03 kW (15 PS) ausgestattet sind. Keine Begrenzung hinsichtlich der Länge des Sportbootes.
 

Voraussetzungen für den Erwerb (Auszug):
Mindestalter 16 Jahre; körperliche und geistige Tauglichkeit (ausreichendes Sehvermögen, ggf. mit Sehhilfe; ausreichendes Farbunterscheidungsvermögen; ausreichendes Hörvermögen, ggf. mit Hörhilfe); Zuverlässigkeit (Vorlage eines Kfz-Führerscheines bzw. Führungszeugnisses für Behörden, grundsätzlich jedoch nicht bei Bewerbern unter 18 Jahren); Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes abgenommen.

Sportbootführerschein - Das Seebuch
Sportbootführerschein - Der Seefragebogen
Unser Navigationsset
Der begehrte Sportbootführerschein

Sportbootführerschein ( SBF ) Binnnen  / See kombiniert

SPS - Binnenfragebogen
SPS - Binnen_Buch
Sportbootführerschein - Das Seebuch
SPS - Seefragebogen
SPS - Navset
Der begehrte Sportbootführerschein
Der begehrte Sportbootführerschein

Sportküstenschifferschein ( SKS )

Sportseeschifferscheinverordnung

Empfohlener amtlicher Befähigungsnachweis für Führer von Yachten in Küstengewässern aller Meere bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Der Sportküstenschifferschein kann für Yachten mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Voraussetzungen für den Erwerb:
Mindestalter 16 Jahre; Besitz des Sportbootführerscheines-See;
Nachweis von mindestens 300 Seemeilen, die im Küstenbereich auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart zurückgelegt wurden; Nachweis der erforderlichen Befähigung in einer Prüfung.

Prüfungen werden von den Prüfungsausschüssen des DMYV und des DSV abgenommen.

SPS - INT 1
SPS - SKS Begleitheft
SPS - SKS-Fragen
SPS - SKS Buch
Sportküstenschein

Bodenseeschifferpatent

Sprechfunkzeugnis

UKW Sprechfunkzeugnis ( UBI )

UKW-SPRECHFUNKZEUGNIS FÜR DEN BINNENSCHIFFFAHRTSFUNK (UBI)

 

Gesetzliche Grundlage des UBI ist die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung-BinSchSprFunkV) vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I, 2002, S. 4569ff).

Das von Prüfungsausschüssen des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. und des Deutschen Segler-Verbandes e.V. ausgegebene UBI ist eine vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Das UBI ist international und unbefristet gültig.

In der theoretischen Prüfung sind Kenntnisse aus folgenden Bereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachzuweisen: wesentliche Merkmale, Rangfolge und Arten des Funkverkehrs, Funkstellen, Frequenzen und ihre Nutzung, Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS), Bestimmungen/Veröffentlichungen und Technik einer Funkanlage. In der praktischen Prüfung müssen Aufgaben zur Abwicklung des Binnenschifffahrtsfunks (Anruf einer bzw. aller Funkstellen, Beantworten von Anrufen) unter Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle erfolgreich gelöst werden.
Für Inhaber des Long Range Certificate (LRC) bzw. Short Range Certificate (SRC) ist die theoretische und die praktische Prüfung zum UBI verkürzt. Es findet eine Ergänzungsprüfung statt.

SPS - UBI Buch
SPS - UBI Fragen
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